Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2024
1. PRÄAMBEL UND GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Leistungen der IWB Werkstofftechnologie GmbH. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Regelungen oder Forderungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich schriftlich zu ihrer Wirksamkeit zugestimmt haben. Bei schriftlichen oder in Ausnahmen begründeten mündlichen Bestellungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Vereinbarungen und Abreden aller Art bedürfen zu Ihrer rechtlichen Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragspapiere des Auftragsgebers müssen alle für die Bearbeitung relevanten Daten, wie Stückzahl, Artikelbezeichnung, Maßangaben, exakte Farb- und Werkstoffbezeichnung, Anforderungen an die Finaloberfläche in Struktur, Glanz u.Ä., sowie geforderte teilespezifische Bearbeitungs- und Nachbearbeitungsschritte beinhalten. Das Risiko für Bearbeitungs- oder Beschichtungsfehler trägt bei fehlenden oder unvollständigen Auftragspapieren der Auftraggeber. Mündlich oder telefonisch erteilte Bearbeitungsanweisungen ersetzen schriftliche nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden. Nicht beauftragte, aber notwendige Fertigungsschritte werden dem Auftraggeber angezeigt und in Abstimmung gesondert berechnet.
3. ANGEBOTE
Unsere Angebote einschließlich sämtlicher Unterlagen sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die Auftragsgültigkeit beträgt im Allgemeinen 14 Tage. Auf Hinweis von uns, kann davon abgewichen werden, insbesondere dann, wenn unsere Vorlieferanten davon Gebrauch machen.
4. PREISE
Die Preise sind freibleibend und beruhen auf dem jeweiligen Stand des Angebotes. Sollten sich durch Änderungen der kalkulierten Kosten (Material, Energie, Löhne) Preisdifferenzen ergeben, behalten wir uns die Geltendmachung bei Rechnungslegung vor. Die Preisstellung erfolgt ausnahmslos in EURO. Unsere angebotenen Preise sind Nettopreise ab Werk ohne Verpackung und Transport zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gesondert ausgewiesene Energie- oder Materialzuschläge sind nicht in Skontoabzüge einbeziehbar. Bei Anschlussaufträgen sind wir an vorhergehende Preise nicht gebunden. Als Mindestauftragswert pro Bestellung gelten € 50,00 Netto zzgl. Mehrwertsteuer.
5. LIEFERBEDINGUNGEN
Liefertermine gelten ab dem Tag der vollständigen Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages und sind orientierend. Der Liefertermin wird dem Auftraggeber schriftlich in einer Auftragsbestätigung mitgeteilt. Durch wesentliche Betriebsstörungen (Material- und Personalverfügbarkeit, Energiebereitstellung durch Vorlieferanten und höhere Gewalt) verursachter Lieferverzug entbindet uns von Fristen und Schadenersatz.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt, bzw. zum schriftlich vereinbarten Termin abzugsfrei zu zahlen. Gewährte Sonderkonditionen in Bezug auf Fristen und Skonto verlieren bei wiederholter Nichteinhaltung ihre Gültigkeit und führen zur unmittelbaren Umstellung auf Vorkasse Zahlung. Eine Fristüberschreitung beim Skontoabzug führt zur Nachforderung. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Die ersten drei Aufträge eines Kunden sind mit Vorkasse zu begleichen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen sind wir berechtigt diese Ansprüche durch Einbehalt der uns überlassenen Ware zu sichern. Ist die Lieferung bereits erfolgt, erlangen wir Sicherungseigentum an diesen Waren so lange, bis alle unsere Ansprüche abgegolten sind. Der Auftraggeber tritt jetzt bereits die ihm aus der Weiterveräußerung durch uns gelieferter Waren zustehende Kaufpreisforderung in Höhe unserer Forderung an uns ab.
8. Mängelrügen und Haftung
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu prüfen. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unmittelbar anzuzeigen. Mündliche Meldungen sind nachträglich schriftlich zu ergänzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns die Möglichkeit zu geben, die gelieferte Ware vor einer Weiterverarbeitung oder Weitergabe zu kontrollieren. Nach Abstimmung kann eine Begutachtung auch über den Austausch von Bilddokumenten und per Mail erfolgen. Bei Mängelbehandlung durch Dritte ohne unsere Zustimmung erlischt unsere Haftung. Beanstandungen bei bereits weiterverarbeiteten oder verkauften Waren werden nicht mehr angenommen und verlieren einen Haftungsanspruch. Anerkannte, berechtigte Mängel werden durch uns kostenlos nachgearbeitet. Eine Haftung für Transportschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei angelieferten Vorprodukten in hoher Anzahl, erfolgt ohne besondere Vereinbarung keine vollständige Stückzahlkontrolle beim Wareneingang.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten und von uns bestätigten Leistungen nach den im Unternehmen gültigen Regeln und Standards. Eine Haftung für besondere Eigenschaften durch uns bezogener, vom Auftraggeber beigestellter oder vorgeschriebener Werkstoffe und Hilfsstoffe schließen wir aus. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Gefahrübergang der gelieferten Waren.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.